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   OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03   

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https://dejure.org/2003,9924
OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03 (https://dejure.org/2003,9924)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.06.2003 - 7 W 20/03 (https://dejure.org/2003,9924)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juni 2003 - 7 W 20/03 (https://dejure.org/2003,9924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Berechtigung der Eltern auf Ersatz des behinderungsbedingten Unterhaltsmehraufwands bei pränataler Schädigung der Leibesfrucht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schädigung der Leibesfrucht ist auch keine Körperverletzung der Mutter; Bringt eine Mutter aufgrund von Medikamenteneinnahme ein schwerstbehindertes Kind zur Welt, ist die Mutter nur mittelbar Geschädigte.; Voraussetzung für eine Schadensersatz aus unterlassener ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anspruch des Kindes auf Erstattung des durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursachten behinderungsbedingten Mehraufwands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.06.2002 - VI ZR 136/01

    Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03
    Nur die fehlerhafte Unterlassung eines rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs kann aber die Haftung des Arztes begründen (ständige Rechtsprechung, BGH VersR 2002, 1148, 1149; VersR 2002, 233, 234 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71

    Verletzung einer Leibesfrucht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03
    Dieses ist also geschädigt worden und ihm steht (wenn die Behauptung der Antragsteller richtig sein sollte, dass die Medikation fehlerhaft und ursächlich gewesen ist) der Anspruch auf Schadensersatz zu (vgl. BGHZ 58, 48).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03
    Trotz der Divergenz zwischen den Ansichten des Senats und der Oberlandesgerichte Oldenburg und Koblenz ist die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, weil die Versagung von Prozesskostenhilfe auch mit der Begründung des Landgerichts richtig ist und damit die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2, 3 ZPO nicht vorliegen (vgl. BGH NJW 2003, 831).
  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03
    Die Antragsteller sind also (nur) mittelbar Geschädigte und auch der Behandlungsvertrag ist nicht auf den Schutz des als betroffen bezeichneten Rechtsgutes gerichtet, (vgl. Münchener Kommentar-Oetker, 4. Aufl., Band 2 a, § 249 Rn. 269, 272; BGH NJW 1977, 1283).
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03
    Voraussetzung dafür wäre nicht nur ein Vertrag auf praenatale Untersuchung der Antragstellerin zu 1 in der Schwangerschaftsberatung zwecks Vermeidung der Geburt eines schwergeschädigten Kindes (was hier schon zweifelhaft ist), sondern vor allem, dass ein etwaiger Behandlungsfehler zu einer vertraglichen Haftung auf Ersatz des Unterhaltsaufwandes führen könnte (andere Schäden, wie sie die Antragsteller möglicherweise geltend machen wollen, vgl. den beabsichtigten Antrag zu II, sind nicht ersatzfähig; BGH NJW 1997, 1638).
  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 213/00

    Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Abbruch einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03
    Nur die fehlerhafte Unterlassung eines rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruchs kann aber die Haftung des Arztes begründen (ständige Rechtsprechung, BGH VersR 2002, 1148, 1149; VersR 2002, 233, 234 jeweils m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 14.05.1991 - 5 U 22/91

    Schädigung der Leibesfrucht; Gesundheit der Mutter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03
    Die Schädigung der Leibesfrucht ist auch keine Körperverletzung der Mutter (OLG Düsseldorf NJW 1988, 777/778; anderer Ansicht OLG Oldenburg NJW 1991, 2355; OLG Koblenz NJW 1988, 2959, 2960).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1987 - 8 W 56/87

    Leibesfrucht; Ärztliches Fehlverhalten; Körperverletzung; Schadensersatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03
    Die Schädigung der Leibesfrucht ist auch keine Körperverletzung der Mutter (OLG Düsseldorf NJW 1988, 777/778; anderer Ansicht OLG Oldenburg NJW 1991, 2355; OLG Koblenz NJW 1988, 2959, 2960).
  • OLG Koblenz, 28.01.1988 - 5 U 1261/85

    Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Träger eines Krankenhauses; Absterben eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03
    Die Schädigung der Leibesfrucht ist auch keine Körperverletzung der Mutter (OLG Düsseldorf NJW 1988, 777/778; anderer Ansicht OLG Oldenburg NJW 1991, 2355; OLG Koblenz NJW 1988, 2959, 2960).
  • OLG Zweibrücken, 18.05.2000 - 7 W 15/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 7 W 20/03
    a) Dass die im Verfahren vor der Gutachterkommission erhobenen Gutachten im Weg des Urkundenbeweises auch zur Prüfung der Erfolgsaussichten im Verfahren über die Prozesskostenhilfe verwertet werden dürfen, entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 14.06.2000 - 7 W 15/00).
  • BSG, 30.09.2021 - B 9 V 1/19 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - ärztliche Behandlung -

    Zudem spricht einiges dafür, mit Rücksicht auf die "natürliche Einheit von Mutter und Kind" (vgl BVerfG Beschluss vom 22.6.1977 - 1 BvL 2/74 - BVerfGE 45, 376 = SozR 2200 § 539 Nr. 35 - juris RdNr 44; BSG Urteil vom 30.4.1985 - 2 RU 43/84 - BSGE 58, 80 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 - juris RdNr 14) bzw von Schwangerer und Leibesfrucht in der Schädigung der Leibesfrucht im Mutterleib zugleich eine Schädigung der Schwangeren zu sehen, wobei in Konstellationen wie der vorliegenden regelmäßig eine - wenn auch möglicherweise nur minimale - Schädigung der (werdenden) Mutter selbst vorliegen dürfte (in diesem Sinne auch Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 12 RdNr 3b, Stand März 2019; Ricke in Kasseler Komm, § 12 SGB VII RdNr 8a, Stand März 2021; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl 2009, § 12 RdNr 7; vgl auch OLG Oldenburg Urteil vom 14.5.1991 - 5 U 22/91 - juris RdNr 26; OLG Koblenz Urteil vom 28.1.1988 - 5 U 1261/85 - juris RdNr 18 ff; aA OLG Karlsruhe Beschluss vom 13.6.2003 - 7 W 20/03 - juris RdNr 6) .
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